Kompetenz

Konrad H.J. Discher berät nationale und internationale Mandanten im Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Beratung bei der Vorbereitung, Strukturierung und Realisierung von Immobilientransaktionen als Asset oder Share Deal einschließlich der Finanzierung sowie bei immobilienbezogenen M&A-Transaktionen und Immobilien-Joint-Ventures. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im gewerblichen Mietrecht sowie im allgemeinen Vertrags- und Zivilrecht.

Vita

Sein Studium absolvierte Konrad H.J. Discher an der Freien Universität Berlin. Er ist seit 2012 bei Gleiss Lutz. 2016/2017 war Konrad H.J. Discher im Rahmen eines Secondments bei einer Network-Kanzlei in London tätig.

Konrad H.J. Discher spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Gewerbemietvertragliche Wertsicherungsklauseln in der Inflation

in: ZfIR 2023, S. 254-263

Zur Veröffentlichung
Ausschlussgrund für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (sog. Milieuschutzgebiet)

Anm. zu BVerwG Urt. v. 9.11.2021- BVerwG 4 C 1.20 2022, S. 193-198

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
24.03.2022 24/03 01:00 Uhr Webinar Webinar
Gesprächskreis Immobilienwirtschaft Zum Vortrag
20.04.2018 20/04 02:00 Uhr Karlsruhe
Quo Vadis ZwVbG & Co.? 8. Karlsruher Immobilienrechtstag Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
EPBD-Novelle: Änderung der EU-Gebäuderichtlinie setzt neue ehrgeizige Ziele für den Gebäudesektor Zum Artikel
Gleiss Lutz berät Siemens beim Erwerb des Geschäftsbereichs Industrielle Antriebstechnik von ebm-papst Zum Mandat
Gleiss Lutz berät H.I.G. Europe beim Verkauf der ICG Group an SPIE Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet Robert Bosch beim Carve-out und Verkauf des Geschäftsbereichs Brake Components an AEQUITA Zum Mandat
Bürokratieabbau im Grundbuchrecht: Projektentwicklern soll Einsichtnahme ins Grundbuch erleichtert werden Zum Artikel
„Ende der Diskussion“ oder „Alles auf Anfang“? – Zum geplanten Wegfall des Schriftformerfordernisses im Gewerbemietrecht Zum Artikel

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Anm. zu BVerwG Urt. v. 9.11.2021- BVerwG 4 C 1.20 2022, S. 193-198

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