Kompetenz

Jonas B. Hofer berät zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, der Gestaltung von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Vita

Sein Studium absolvierte Jonas B. Hofer an der Universität Mannheim (Dr. iur.). Dort studierte er Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (LL.B.) und legte sein Erstes Staatsexamen ab. Er ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz tätig. Jonas B. Hofer ist Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim.

Jonas B. Hofer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Er spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
LAG Rheinland-Pfalz: Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im Berufungsverfahren gestelltem Auflösungsantrag

Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2023 – 8 Sa 181/23, in: ArbRAktuell 2024, S. 26

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Tätigkeitsfelder
News
Gleiss Lutz berät Aufsichtsräte von Volkswagen und Audi bei Neubesetzung des Vorstandsvorsitzes von Audi Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet Hauptversammlung von Porsche Zum Mandat
IFLR European Awards 2023: Gleiss Lutz hat “Equity Deal of the Year” beraten Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet den Aufsichtsrat der Volkswagen AG bei angestrebtem Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet den Aufsichtsrat der Volkswagen AG im Hinblick auf einen möglichen Börsengang der Porsche AG Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet Sumitomo bei dem Verkauf von Kienle + Spiess Zum Mandat

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Sein Studium absolvierte Jonas B. Hofer an der Universität Mannheim (Dr. iur.). Dort studierte er Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (LL.B.) und legte sein Erstes Staatsexamen ab. Er ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz tätig. Jonas B. Hofer ist Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim.

Jonas B. Hofer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

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