ESG: Environment – Social – Governance

Grünes Kartellrecht

Nachhaltigkeitserwägungen spielen bei kartellrechtlichen Fragestellungen inzwischen eine wichtige Rolle. Investitionen in ein nachhaltigeres Wirtschaften können beträchtlich sein. Für Unternehmen stellt sich daher oft die Frage, ob sie diese Investitionen alleine in Angriff nehmen oder mit anderen Unternehmen kooperieren. Solche Kooperationen unterliegen dem Kartellrecht.

Kooperationsformen können etwa die Festlegung von Mindeststandards für Produkte, die gemeinsame Zertifizierung von Lieferanten oder die Entwicklung nachhaltigerer Technologien betreffen. Sie werden von den Kartellbehörden regelmäßig wohlwollend geprüft, sind aber nicht per se zulässig. Die durch die Kooperation entstehenden Effizienzen müssen eventuelle wettbewerbsbeschränkende Wirkungen überwiegen. Entsprechende Leitlinien sind von der Europäischen Kommission angekündigt, bisher entscheiden die Behörden jedoch im Einzelfall. Unternehmen werden von den Kartellbehörden ausdrücklich aufgefordert, Kooperationen vorzustellen und mit den Behörden abzustimmen.

Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Bewertung und Strukturierung von Kooperationen im Nachhaltigkeitsumfeld. Bei Bedarf stimmen wir beabsichtigte Kooperationen für unsere Mandanten mit den Kartellbehörden ab. In internationalen Projekten können wir unser erprobtes und gewachsenes weltweites Netzwerk an Partnerkanzleien hinzuziehen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf die kartellrechtliche Compliance im Nachhaltigkeitsbereich. Denn ebenso, wie die Kartellbehörden Kooperationen von Unternehmen zur Förderung von Nachhaltigkeitszielen grundsätzlich positiv bewerten, gehen sie entschlossen gegen Absprachen vor, die eine nachhaltigere Entwicklung einschränken. Erste Bußgelder wurden zum Beispiel von der Europäischen Kommission explizit unter Verweis auf die Ziele des European Green Deal begründet. Wir helfen Unternehmen, Risiken in diesem Bereich zu vermeiden.

Darüber hinaus verfolgen wir die regulatorische Entwicklung im Bereich Kartellrecht und Nachhaltigkeitserwägungen und gestalten diese durch Einbringung in Konsultationsprozesse aktiv mit. Damit sind wir jederzeit nahe an der Entwicklung und können diese Expertise in die Beratung unserer Mandanten einbringen.

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