ESG: Environment – Social – Governance

Beihilferecht

Eines der Hauptschlagworte des Europäischen Beihilferechts war in den letzten Jahren der „Green Deal“. Den EU-Beihilferegeln soll eine Schlüsselrolle bei einem Übergang zu einer „Green Economy“ zukommen. Seit 2022 gelten die „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ (CEEAG). Sie sind von enormer praktischer Bedeutung, denn mittlerweile machen grüne Beihilfen über 50 Prozent der gesamten Staatsbeihilfen in der EU aus.

Grüne Beihilfen sind hochkomplex. Gleiss Lutz berät umfassend bei der rechtlichen Gestaltung von Beihilfemöglichkeiten: Wir entwickeln aus der Vielzahl vorhandener Förderprogramme ein Beihilfepaket, das die vorgegebenen Förderquoten maximal ausschöpft und auf den Business Case unserer Mandanten zugeschnitten ist.

Zudem stimmen wir mit den nationalen Förderstellen Förderanträge, Zuwendungsbescheide und -verträge ab und begleiten Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission. Hierbei spielen auch ökonomische Fragestellungen eine zentrale Rolle, mit denen wir gut vertraut sind.

Die EU-rechtlichen Vorgaben sind nicht einfach zu durchdringen. Neben den „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ (CEEAG) sind eine Vielzahl von beihilferechtlichen Regelwerken, wie z. B. die „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVO), maßgeblich. Hier verfügen wir, insbesondere über unser Büro in Brüssel, über ein seit vielen Jahren bestehendes Netzwerk und erhebliches Know-how.

Sehen sich Unternehmen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, so vertreten wir vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Angesichts der üblichen langen Prozessdauer bemühen wir uns dabei, nach Möglichkeit, um eine gütliche Einigung. Vor allem unterstützen wir bereits im Vorfeld beim Aufbau eines effektiven Compliance-Managements.

Gemeinsam mit Anwälten aus dem Bereich M&A begleiten wir bei Unternehmenstransaktionen: Hat z. B. das Unternehmen, das erworben werden soll, Beihilfen empfangen, droht das Risiko, beihilferechtliche Probleme „einzukaufen“ (z. B. Rückforderungsansprüche, aber auch die Verpflichtung zur Beachtung beihilferechtlicher Auflagen). Hier prüfen wir im Rahmen der Due Diligence gerade auch auf beihilferechtliche Probleme und entwickeln Lösungen, um diese Risiken vertraglich oder im Wege von Verhandlungen mit den Förderstellen abzufedern.

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