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Schiedsverfahren nach dem KHEntgG und dem SGB V – Gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung

Das Recht der Schiedsverfahren ist durch Gesetzesänderungen wie zuletzt das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) und durch die Entwicklung der Rechtsprechung im Wandel begriffen. Die Unterschiede zwischen durch den Beibringungsgrundsatz geprägten Schiedsverfahren wie demjenigen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und Schiedsverfahren, für die der Amtsermittlungsgrundsatz gilt – wie überwiegend im SGB V –, treten stärker zutage. Grund genug, um sich mit den aktuellen Entwicklungen näher zu befassen.

Teil I:
Schiedsverfahren nach dem KHEntgG in der Fassung des KHPflEG 
Neue Spielregeln und ihre Auswirkungen
21. März 2023, 14:00 bis 15:30 Uhr 

Mit dem KHPflEG hat der Bundesgesetzgeber grundlegende Änderungen der Regelungen für die jährlichen Verhandlungen der Budgetvereinbarungen mit Krankenhausträgern sowie das Schiedsverfahren vorgenommen. Mit dem Ziel der Auflösung des Verhandlungsstaus wurden u.a. der antragsunabhängige Beginn des Schiedsverfahrens kraft Gesetzes sowie eine Präklusionsregelung eingefügt. Die Änderungen treten teilweise sofort, teilweise zeitlich gestaffelt in Kraft. Die rechtlichen Aspekte sowie ihre Auswirkungen auf Verhandlungsführung und Schiedsverfahren möchten wir mit Ihnen diskutieren. 


Teil II:
Schiedsverfahren nach dem SGB V
Punktuelle gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – Auswirkungen auf die Praxis 
28. März 2023, 14:00 bis 15:30 Uhr

Der Bundesgesetzgeber hat in letzter Zeit in den Schiedsverfahren nach dem SGB V neben der kategorischen Unterscheidung zwischen Schiedsamts- und Schiedsstellenverfahren einerseits und Schiedspersonenverfahren andererseits verschiedene punktuelle Modifikationen wie die Abbedingung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität eingefügt. Zugleich hat sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weiterentwickelt. Das Gericht akzentuiert die Bedeutung des Amtsermittlungsgrundsatzes in den Schiedsamts- und Schiedsstellenverfahren, was zu erheblichen Unterschieden dieser Verfahren zu den Verfahren führt, in denen der Beibringungsgrundsatz gilt. Wir gehen der Bedeutung dieser Entwicklung und ihren Auswirkungen auf die Praxis der Schiedsverfahren nach. 

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