Mandat

Gleiss Lutz erwirkt Zurückweisung der Berufung im Flowtex-Milliardenprozess gegen das Land Baden-Württemberg

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 15. Oktober 2007 die Berufung der Insolvenzverwalter und der Flowtex-Gläubiger im Flowtex-Amtshaftungsverfahren zurückgewiesen. Damit blieben die Kläger, die wegen des Flowtex-Betruges vom Land Baden-Württemberg Schadensersatz aus Amtshaftung in Höhe von 1,1 Mrd. EUR zzgl. Zinsen verlangen, nach der erstinstanzlichen Abweisung der Klage auch im Berufungsverfahren erfolglos. Bei dem Flowtex-Verfahren handelt es sich um einen der größten Amtshaftungsprozesse, die jemals in Deutschland geführt wurden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in dem mit großem Aufwand geführten, über zweijährigen Berufungsverfahren die von den Klägern erhobenen Vorwürfe, Beamte des Landes Baden-Württemberg hätten den Flowtex-Betrug erkannt und nicht aufgedeckt, sorgfältig untersucht. Nach Durchführung der Beweisaufnahme, in der unter anderem 19 Zeugen vernommen wurden, schloss sich das Oberlandesgericht dem Vortrag der Anwälte des beklagten Landes an, wonach sich die handelnden Beamten weder einer Beihilfe zum Betrug, noch eines Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben. Die Revision ist nicht zugelassen worden.

Das Land Baden-Württemberg wurde im Berufungsverfahren wie auch bereits im erstinstanzlichen Verfahren von einem Gleiss Lutz-Team unter der Führung von Dr. Marcus Dannecker (Partner, Öffentliches Recht, Stuttgart). Zum Team gehörten u.a. Dr. Stefan Rützel (Partner, Prozessführung, Frankfurt) und Dr. Yvonne Kerth (Öffentliches Recht, Stuttgart).

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