Mandat

Gleiss Lutz erstreitet vor dem OLG München für Burda und Noweda wichtigen Erfolg gegen missbräuchliches Verhalten des Herausgebers der „Apotheken Umschau“

Die mylife media GmbH & Co. KG (ein Gemeinschaftsunternehmen der Hubert Burda Medien-Gruppe und des Pharmagroßhändlers Noweda) ist Herausgeberin des „my life“-Apothekenmagazins, einer neuen Apothekenkundenzeitschrift. Der Wort & Bild Verlag gibt seit Jahrzehnten die „Apotheken Umschau“ heraus und war bislang praktisch alleiniger Anbieter von Apothekenkundenzeitschriften. Den Markteintritt der neuen Zeitschrift „my life“ versucht er durch missbräuchliche Praktiken zu behindern. Er bietet seinen Apothekenkunden besonders günstige Digitalangebote, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an „Apotheken Umschau“-Exemplaren künftig nicht reduziert werde.

Schon das Landgericht München I hatte im Dezember 2019 entschieden, dass der Wort & Bild Verlag damit seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Apothekenkundenzeitschriften missbräuchlich ausnutzt.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil am 28. Januar 2021 (VI-U (Kart) 4/20) dieses Urteil in allen Punkten bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Auch das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig handelt. Es störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag durch die Bedingungen für Digitalangebote im Wesentlichen seine Marktanteil aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte. Eine Rechtfertigung dafür, das vergünstigte Digitalangebot an die Menge der bislang abgenommenen Exemplare der Apotheken Umschau zu knüpfen, ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts München nicht ersichtlich. Es stützte seine Argumentation u.a. auf die jüngsten Entscheidungen des EuGH zu Intel und des BGH zu Facebook.

Für mylife media (Burda und Noweda) war das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Petra Linsmeier (Partner, Kartellrecht), Dr. Luidger Röckrath (Partner, Litigation, beide Federführung), Dr. Daniel Petzold (Kartellrecht) und Dr. Björn Kalbfus (Counsel, Gewerblicher Rechtsschutz, alle München).


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