Mandat

Gleiss Lutz begleitet die Nidda Healthcare GmbH erfolgreich im Spruchverfahren gegen Minderheitsaktionäre der STADA Arzneimittel AG

Gleiss Lutz hat die Nidda Healthcare GmbH erfolgreich in einem Spruchverfahren vor der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vertreten. Das Gericht wies den Antrag der Aktionäre auf Festsetzung einer höheren Abfindung und eines höheren Ausgleichs zurück.

Die Nidda Healthcare GmbH ist eine Holdinggesellschaft, die durch von den Private Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven beratene Fonds kontrolliert wird. Über ihr gemeinsames Joint Venture Nidda Healthcare verwalten die beiden Investoren ihre Anteile an der STADA Arzneimittel AG.

2018 schlossen die Nidda Healthcare und die STADA AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Über 70 Aktionäre haben ein Spruchverfahren eingeleitet, mit dem Ziel, eine Erhöhung von Abfindung und Ausgleich zu erreichen.

Das Landgericht Frankfurt wies die Anträge in seinem Beschluss vom 27. Juni 2019 zurück. In der Begründung legte das Gericht für Abfindung und Ausgleich allein den unter dem Ertragswert liegenden Börsenkurs zugrunde.

Folgendes Gleiss Lutz-Team war für Nidda Healthcare im Rahmen des Spruchverfahrens tätig: Dr. Dirk Wasmann (Partner, Federführung, Stuttgart), Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Hamburg), Fabian Graf (Stuttgart, alle Gesellschaftsrecht).

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