Mandat

Gleiss Lutz für Booking.com erfolgreich im Beschwerdeverfahren um Bestpreisklauseln

Gleiss Lutz hat das Buchungsportal Booking.com erfolgreich in einem Beschwerdeverfahren vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vertreten: In dem Verfahren ging es um sogenannte enge Bestpreisklauseln, die Hotels verpflichten, ihre Zimmer auf den eigenen Internetseiten nicht günstiger als auf Booking.com anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagte Booking.com deren Verwendung im Dezember 2015. Nach vierjährigem Rechtsstreit konnte sich Booking.com nun gegen die Ansicht des Bundeskartellamtes durchsetzen. Das OLG Düsseldorf hob diesen Untersagungsbeschluss auf.

Enge Bestpreisklauseln sind laut Senat notwendig, um einen fairen und ausgewogenen Leistungsaustausch zwischen Booking.com und den vertragsgebundenen Hotels zu gewährleisten. Booking.com tritt nahezu vollständig in Vorleistung. Der ausgewogene Leistungsaustausch würde nachhaltig gestört, wenn Hotels durch niedrigere Zimmerpreise Hotelkunden auf die hoteleigene Website umleiten könnten.

Eine Rechtsbeschwerde hat der Senat nicht zugelassen. Jedoch hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Folgendes Gleiss Lutz-Team hat Booking.com BV im Beschwerdeverfahren begleitet: Dr. Ingo Brinker (Partner, München), Dr. Christian Steinle (Partner, beide Federführung), Dr. Ines Bodenstein (Counsel), Dr. Lukas Aberle, Dr. Juliane Langguth (alle Kartellrecht, alle Stuttgart).

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