Öffentliches Recht

Der Koalitionsvertrag 2018 – Investitionskontrolle und Außenhandel

Ausländische Investitionen in deutsche Unternehmen unterliegen nach jüngsten Gesetzesänderungen Mitte 2017 einer verschärften Kontrolle. Diesen Kurs setzt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 fort. Die Koalitionäre betonen dabei vor allem mit Blick auf China, dass sie dabei auf faire Investitionsbedingungen für deutsche Unternehmen im Ausland achten. Die auch von der Vorgängerregierung mitgetragene Initiative für eine Investitionskontrolle auf europäischer Ebene unterstützen sie.

Auch Rüstungsexporte will die Koalition restriktiver handhaben. Sie nimmt dabei insbesondere Ausfuhren an die am Bürgerkrieg im Jemen beteiligten Staaten in den Blick, aber auch Kleinwaffenexporte in Staaten, die nicht zu EU und NATO gehören. Einem wieder erstarkenden Protektionismus wollen die Koalitionäre multi- und bilaterale Handelsabkommen entgegensetzen. Sie streben dabei ein hohes Niveau etwa beim Arbeitnehmer- und Umweltschutz an, aber auch einen „fortschrittlichen Investitionsschutz".

Gleiss Lutz Kommentar
Eine echte Verschärfung der Investitionskontrolle ist von der Großen Koalition eher nicht zu erwarten: Für zusätzliche Verbote und Beschränkungen bleibt wegen europäischer Vorgaben kaum Spielraum. Und der von den Koalitionären unterstützte Entwurf einer EU-Verordnung zur Investitionskontrolle beschränkt sich im Wesentlichen auf Verfahrensfragen. Allerdings ist zu beachten, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Wandel hin zu einer spürbar restriktiven Verfahrenspraxis schon Mitte 2017 vollzogen hat und die grenzüberschreitende M&A-Praxis schon heute die Risiken der deutschen Investitionskontrolle deutlich ernster nehmen muss, als dies noch vor ein bis zwei Jahren der Fall war.

Wahrscheinlicher ist dagegen, dass es tatsächlich zu einer Begrenzung von Rüstungsexporten kommt. Von den geplanten Handelsabkommen dürfte dagegen eine Vielzahl von Unternehmen profitieren – auch weil die zukünftige Bundesregierung für deren Durchsetzung offenbar an privaten Schiedsgerichten festhalten will.

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