Immobilienrecht

Der Koalitionsvertrag 2018 – Immobilienrecht

Mit einem Budget von EUR 4,0 Milliarden sowie einem eigenen, umfangreichen Kapitel zu geplanten Vorhaben und Gesetzesänderungen ist Bauen und Wohnen eines der zentralen Themen im Koalitionsvertrag.

Häuserbau

Herzstück der immobilienbezogenen Regelungen bildet das geplante Gesetzpaket „Wohnraumoffensive“, mit dem die Schaffung  von 1,5 Millionen neuen Wohnungen und Eigenheimen gefördert werden soll. Die genaue Ausgestaltung ist zwar noch unklar, insgesamt dürfte die Wohnraumoffensive aber eine gute Nachricht für die Bau- und Immobilienindustrie sein.

Insbesondere sind finanzielle Anreize für die Eigentumsbildung in Form von Steuererleichterungen und Prämien wie unter anderem einem Baukindergeld geplant; die Einführung eines Freibetrags für die Grundsteuer soll geprüft werden. Für den freifinanzierten Wohnungsbau sollen ebenfalls steuerliche Anreize in Form einer bis 2021 befristeten Sonderabschreibung geschaffen werden.

Den Kommunen soll die Erhebung einer Grundsteuer C ermöglicht werden, wonach brachliegendes Bauland höher besteuert wird, um eine schnellere Bebauung zu erreichen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob Spekulationen dadurch tatsächlich unterbunden oder im Gegenteil sogar begünstigt werden; in den 1960ern wurde eine solche Steuer schon einmal eingeführt, jedoch bereits kurz danach wieder abgeschafft.

Klimaschutz

Als weitere aus Sicht der Immobilienwirtschaft positive Aspekte sind die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Ordnungsrechts, die geplante Bilanzierung von CO2-Einsparungen auf Quartiersebene sowie die verbesserte steuerliche Förderung bei energetischen Gebäudesanierungen, bei der ein Wahlrecht zwischen Zuschussförderung und Reduzierung des zu versteuernden Einkommens bestehen soll, hervorzuheben. Dazu sollen die Vorschriften der EnEV, des Energieeinspargesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt werden.

Miete

Der Koalitionsvertrag sieht auch Änderungen im Mietrecht vor. Insbesondere soll in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze die Modernisierungsumlage von bisher 11% auf nur noch 8% gesenkt werden; außerdem darf die monatliche Miete dort nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Ob damit Investitionen ausgebremst werden, bleibt abzuwarten; die geplante Regelung wird aber bereits als unverhältnismäßig kritisiert. Außerdem könnten damit die Ziele des Klimaschutzes konterkariert werden.

Beim Dauerthema Mietpreisbremse ergibt sich ein geteiltes Bild: Zwar soll die Mietpreisbremse insgesamt bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet werden, sodass hier auf Verbesserungen zu hoffen ist; gleichzeitig soll die Regelung aber dahingehend verschärft werden, dass Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichtet werden und die Anforderungen an eine Rüge bezüglich der Miethöhe erleichtert werden. Abzuwarten bleibt die ausstehende Positionierung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse.

 

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