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Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und ihren Aufsichtsbehörden

In den letzten Jahren sehen sich die gesetzlichen Krankenkassen einer zunehmenden staatlichen Kontrolldichte unterworfen. Dies gilt nicht nur für die klassische Rechts­aufsicht durch die zuständige Behörde nach dem SGB IV; immer mehr
gewinnt auch eine (mittelbare oder unmittelbare) Beaufsichtigung und Einwirkung etwa durch die Bundes- und Landesdatenschutz­beauftragten oder das Bundesversicherungsamt im Rahmen des Morbi-RSA an Bedeutung. Gleichzeitig
steigen allgemein die rechtlichen Anforderungen an Compliance und Organhaftung. Vor diesem Hintergrund werden einige wichtige aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze dargestellt und diskutiert.​

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