Energie
Gleiss Lutz nimmt seit Jahren eine führende Position im Energiesektor ein. Wir kennen die Branche und die relevanten Rechtsfragen. Deutsche und ausländische Energieversorger, Netzbetreiber, große Stadtwerke, internationale Infrastrukturinvestoren, stromintensive Unternehmen sowie die öffentliche Hand zählen zu unseren Mandanten. Unser Beratungsspektrum umfasst alle wesentlichen und aktuellen Themen des Energiesektors, wie etwa die Energieerzeugung, die erneuerbaren Energien, den Netzausbau, den Netzbetrieb und den Energiehandel. Als Querschnittsmaterie berührt der Energiesektor neben dem Energiewirtschaftsrecht zahlreiche andere Rechtsbereiche, insbesondere das Umweltrecht, das Planungs- und Baurecht, das Beihilferecht, das Kartellrecht und im Zusammenhang mit Transaktionen nicht zuletzt auch das Gesellschaftsrecht. Als Full Service-Kanzlei können wir dabei auf Spezialisten aus allen Rechtsbereichen zurückgreifen. Gleiss Lutz steht auch im Energiebereich für wirtschaftsrechtliche Beratung auf höchstem Niveau sowie für praxisnahe und kreative Lösungen.
