Mandat

Gleiss Lutz vertritt Gazprom Export LLC bei Beschwerde gegen HoKoWÄ-Festlegung

Gleiss Lutz hat die Gazprom Export LLC bei einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten. Diese richtete sich gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung zwischen Gasfernleitungsnetzbetreibern (sog. HoKoWä-Festlegung). Die Festlegung schreibt vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber gemeinsam ein einheitliches Einspeiseentgelt im Marktgebiet bestimmen müssen und die Kosten zwischen ihnen – also auf horizontaler Ebene – gewälzt werden. Diese Regelung hätte u.a. zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Kosten für Gastransporte durch Deutschland geführt. Gemäß der HoKoWä-Festlegung hätte das neue Entgeltsystem bis zum 1. Januar 2018 umgesetzt werden müssen. Neben Gazprom Export hatten auch zwei deutsche Fernleitungsnetzbetreiber Beschwerden gegen die HoKoWä-Festlegung eingelegt. 

Bereits während der mündlichen Verhandlung am 11. Oktober 2017 gab der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein zu erkennen, dass nach Auffassung des Oberlandesgerichts eine rechtliche Grundlage für diese Festlegung durch die Bundesnetzagentur fehle. Es gebe weder für die Ermittlung marktgebietsweit einheitlicher Einspeiseentgelte, noch für die horizontale Kostenwälzung unter den Fernleitungsnetzbetreibern eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung. Infolgedessen verkündete die Bundesnetzagentur schon am Ende der mündlichen Verhandlung die Aufhebung der HoKoWä-Festlegung, so dass eine gerichtliche Aufhebung entbehrlich wurde. 

Die Gazprom Export ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gazprom und exportiert russisches Erdgas insbesondere nach Europa. Außerdem ist das Unternehmen in der Auslieferung von Gaskondensat, Rohöl, verflüssigten Kohlenwasserstoffen und weiteren Produkten der Erdöl-, Erdgas- und petrochemischen Industrie tätig.

Das Beschwerdeverfahren wurde von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Dr. Jacob von Andreae (Federführung, Partner, Öffentliches Recht), Dr. Martin Raible (Partner, Kartellrecht, beide Düsseldorf), Dr. Yvonne Kerth (Öffentliches Recht, Stuttgart), Kevin Grimmeiß (Öffentliches Recht, Düsseldorf) und Patrick Grüner (Kartellrecht, Stuttgart).

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