Mandat

Gleiss Lutz erringt Sieg für deutschen Investor in Investitionsschiedsverfahren gegen den Staat Turkmenistan

In einem Schiedsverfahren gegen Turkmenistan hat ein internationales Schiedsgericht am 12. August 2014 dem deutschen Investor Adem Dogan Schadensersatz wegen der Enteignung und Zerstörung seiner Hühnerfarm durch Turkmenistan sowie Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten zugesprochen. Das nach den Regeln des Schiedszentrums der Weltbank in Washington, D.C. (ICSID) konstituierte Schiedsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die entschädigungslose Enteignung Adem Dogans im Jahr 2007 völkerrechtswidrig war. Es hat damit einen Präzedenzfall für die Sicherung einer rechtsstaatlichen Behandlung ausländischer Investitionen in Turkmenistan geschaffen.

Im Jahr 1999 errichtete der deutsche Staatsangehörige Adem Dogan eine Hühnerfarm auf einem vom turkmenischen Staat gepachteten Gelände. Ab 2002 hatte die turkmenische Regierung mehrere Anläufe unternommen, die profitable Farm in ihren Besitz zu bringen. Trotz intensiver diplomatischer und politischer Bemühungen höchster deutscher Stellen sowie des damaligen Hohen Vertreters der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana kam es zur Enteignung. Schließlich wurde die Hühnerfarm durch turkmenisches Militär im Jahr 2007 nahezu vollständig zerstört.

Das Schiedsgericht hatte bereits am 29. Februar 2012 seine Zuständigkeit zur Entscheidung des Falles bestätigt. In der nachfolgenden Begründetheitsphase beharrte Turkmenistan auf seinem Standpunkt, es sei ausreichend, dass die willkürliche und entschädigungslose Enteignung Adem Dogans angeblich im Einklang mit turkmenischem Recht erfolgte.

Nach der einwöchigen Beweisaufnahme im Juli 2013 in den Räumlichkeiten der Weltbank in Paris hat das Schiedsgericht nunmehr bestätigt, dass Adem Dogan eine vom deutsch-turkmenischen Investitionsschutzabkommen geschützte Investition getätigt hat und Turkmenistan zum Ersatz des durch die willkürlichen Maßnahmen erlittenen Schadens verpflichtet ist. Aufgrund von Zusicherungen der turkmenischen Regierung gegenüber der Bundesregierung besteht Grund zu der Annahme, dass Turkmenistan den Schiedsspruch freiwillig erfüllen wird.

Adem Dogan wurde im Investitionsschiedsverfahren vertreten von den Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Stephan Wilske (Partner), Dr. Lars Markert (beide Federführung, Stuttgart), Dr. Martin Raible (Partner, Düsseldorf), Todd J. Fox, Laura Bräuninger, Dr. Melanie Eckardt und Sarah Kimberly Hughes (alle Stuttgart).

Weiterleiten