Mandat

Gleiss Lutz begleitet Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bei Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bettensteuer in Bremen und Hamburg

Gleiss Lutz hat für zwei Hoteliers, die in den Verfahren durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt werden, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannten „Bettensteuern“ in Hamburg und Bremen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Abgabe wird auf privat veranlasste Übernachtungen in Hotels, Hostels, Ferienwohnungen und sonstigen Beherbergungsbetrieben erhoben. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor entsprechende Klagen im Juli dieses Jahres abgewiesen. Mit den Verfassungsbeschwerden wird gerügt, dass die entsprechenden Landesgesetze, auf die sich die angegriffenen Steuererhebungen stützen, mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind.

Die Verfassungsbeschwerden begleiten folgende Gleiss Lutz-Anwälte: Prof. Dr. Christoph Moench (Partner), Prof. Dr. Rupert Scholz (Of Counsel) und Dr. Marc Ruttloff (alle Öffentliches Recht, Berlin).

Weiterleiten