
Kompetenzen
Kompetenzen
Ulrike von Paris berät Mandanten im Anlagenbaurecht, privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie im allgemeinen Vertrags- und Haftungsrecht. Sie vertritt die Mandanten außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Streitigkeiten. Zudem ist sie auf Fragestellungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht spezialisiert.
Kurzvita
Ihr Studium absolvierte Ulrike von Paris an der Freien Universität Berlin und an der University of Connecticut in Hartford (LL.M. 2008). Seit 2012 ist sie Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz.
Ulrike von Paris spricht Deutsch und Englisch.
Ulrike von Paris spricht Deutsch und Englisch.
Tätigkeitsfelder
Tätigkeitsfelder
Mandate
Mandate
11.08.2022
Mehr 26.03.2021
Mehr Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
2021
Die Gestaltung von Verträgen zur Beschaffung von Schienenfahrzeugen im Hinblick auf die neue Zulassungsverordnung (EU) 2018/545 des vierten Eisenbahnpakets
in: N&R 2021, S. 203-209
Mehr