
Kompetenzen
Kompetenzen
Frauke Sturm berät Unternehmen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in der Begleitung von Restrukturierungen sowie der Beratung zu Fragen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungsrechts sowie der Arbeitnehmerüberlassung.
Kurzvita
Ihr Studium absolvierte Frauke Sturm in Konstanz, Speyer und Mannheim (Dr. jur.). Sie ist seit 2011 bei Gleiss Lutz tätig. 2013/14 und 2017 absolvierte Frauke Sturm Secondments in den Rechtsabteilungen eines Automobilherstellers sowie eines IT-Unternehmens, jeweils für die Dauer von sechs Monaten.
Frauke Sturm ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Frauke Sturm ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Know-How
Know-How
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
2018
BAG: Mitbestimmung bei Eingruppierung in ein Entgeltschema - Tarifbindung im Rahmen eines Konzerntarifvertrags - BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 4 ABR 54/15
in: ArbRAktuell 2018, S. 617
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26.06.2019
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