Digital Future

Smart Contracts

Die Blockchain-Technologie schafft die Voraussetzungen dafür, immer mehr bislang vom Menschen gesteuerte Prozesse automatisiert ablaufen zu lassen. Ein Schlüsselelement sind „Smart Contracts“: Computerprotokolle, die Vereinbarungen technisch nicht nur abbilden, sondern auch eigenständig vollziehen. Während es natürlichen und juristischen Personen auch weiterhin obliegen wird, eigenständig die Inhalte ihrer Geschäfte auszuhandeln, kann der Smart Contract die Abwicklung dieser Vereinbarungen vollständig übernehmen.

Smart Contracts können so die Synchronisierung des Leistungsaustausches stark vereinfachen. Herkömmliche Vermittler wie Banken und Börsen können durch den Einsatz von Smart Contracts enorm entlastet, teilweise sogar ersetzt werden. Die Vertragsparteien profitieren letztlich durch eine erhebliche Reduktion der Transaktionskosten sowie Zeitersparnis (z.B. durch eine schnellere Schadensbeurteilung/-regulierung) und enormen Qualitätsgewinnen.

Als besonders attraktiv erweisen sich Smart Contracts für Massengeschäfte im Finanz-/Versicherungs- und Lizenzbereich: So kann derselbe Smart Contract die vollständige Verwaltung einer Vielzahl von Kundenbeziehungen übernehmen. In dezentralen Netzwerken ermöglichen Smart Contracts zudem unmittelbare Geschäftsbeziehungen zwischen einander unbekannten Parteien.

Unsere Rechtsberatung rund um Smart Contracts beginnt mit der rechtlichen Betreuung bei der Übersetzung vertraglicher Absprachen in einen Smart Contract. Wir beleuchten für unsere Mandanten die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Haftungsrisiken und die Absicherungsmöglichkeiten bei einem fehlerhaften Smart Contract und unterstützen in Sachen Risikoevaluation sowie Compliance bei der Nutzung dezentraler Plattformen. Aus AGB-rechtlicher Perspektive beurteilen wir Smart Contracts, die für die Abwicklung einer Vielzahl von Geschäften eingesetzt werden sollen. Wir prüfen die Verantwortlichkeit einzelner Teilnehmer und ermitteln bei dezentralen Anwendungen, wer rechtlich für die Smart-Contract-Lösung einsteht.