Digital Future
Internet of Things

Das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) wird in vielen Lebensbereichen immer wichtiger: Ob bei Smart Home, der vernetzten Fabrik oder der Smart City – der Einsatz von Sprachsteuerung, M2M (machine to machine)-, C2C (car to car)- oder C2I (car to infrastructure)-Kommunikation sowie von Steuerungsmechanismen industrieller „just in time“-Produktion wächst kontinuierlich. Zudem erleichtern vernetzte Geräte den (privaten) Alltag. Im Business-Bereich tragen solche Geräte dazu bei, Kosten zu reduzieren, indem zum Beispiel vorhersehbar wiederkehrende Aufgaben rein maschinengesteuert ablaufen.
IoT wirft dabei viele neue rechtliche Fragen auf. Wenn sich Maschinen untereinander austauschen, wer ist dann Vertragspartei? Wie steht es um die Annahme von AGB, wenn über den Vertragsinhalt naturgemäß nicht verhandelt wird? Wie lassen sich Zahlungsvorgänge zwischen Maschinen rechtssicher automatisieren? Wer haftet bei der Datenübertragung und eventuellen Datenverlusten?
Wir unterstützen umfassend bei der Strukturierung von innovativen IoT-Projekten und berücksichtigen dabei insbesondere datenschutzrechtliche, regulierungsrechtliche, AGB- und haftungsrechtliche Vorgaben. Wir beraten bei der Herstellung von IoT-Geräten mit Blick auf die produktbezogenen und regulierungsrechtlichen Anforderungen, aber auch beim Einsatz von Software Dritter (z.B. Open Source Software als Teil der Firmware solcher Geräte). Außerdem gestalten und verhandeln wir IoT-Projektverträge, darunter Entwicklungsverträge, Verträge zu Vertriebssystemen für IoT-Produkte, Kooperationsverträge zwischen Anbietern unterschiedlicher IoT-Geräte sowie Endnutzerbedingungen.
Da Daten als solche gegenwärtig weder durch gewerbliche Schutzrechte noch das Urheberrecht geschützt sind, unterstützen wir bei der vertraglichen Ausgestaltung der Rechte an den im Rahmen der Nutzung von IoT-Produkten generierten und aggregierten Daten. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten gestalten wir Einwilligungen in die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten und beraten zu den Rechtfertigungstatbeständen der DSGVO. Versiert sind wir zudem im Umgang mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit IoT, insbesondere bei der Kombination von IoT und KI. Nicht zuletzt beraten und vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei Angriffen auf ihren Datenbestand von außen (insbesondere Hackerangriffen).
