
Dr. Christian von Köckritz
Partner | Rechtsanwalt
Kompetenzen
Kompetenzen
Christian von Köckritz berät im deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrecht, dem EU-Beihilferecht und dem allgemeinen Europarecht. Er vertritt namhafte inländische und internationale Unternehmen in Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und den deutschen und europäischen Gerichten.
Kurzvita
Sein Studium absolvierte Christian von Köckritz in Würzburg und Galway/Irland. Er ist seit 2008 bei Gleiss Lutz tätig. Von 2005 bis 2008 war er als Notarassessor in verschiedenen bayerischen Notariaten sowie am Deutschen Notarinstitut (DNotI) in Würzburg tätig.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Christian von Köckritz spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Christian von Köckritz spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Tätigkeitsfelder
Tätigkeitsfelder
Mandate
Mandate
02.06.2020
Mehr 04.12.2019
Mehr 12.12.2018
Mehr 14.03.2017
Mehr 23.11.2016
Mehr Know-How
Know-How
23.12.2020
Digital Markets Act und Digital Services Act: Die Europäische Kommission stellt zwei Verordnungsentwürfe zur Reform der Digital- und Wettbewerbsregeln vor
MehrVeröffentlichungen
Veröffentlichungen
2016
Beihilferecht: Begriff der Selektivität - Finanzierung von BSE-Screening-Tests - Anm. zu EuGH (Sechste Kammer), Urt. v. 30.6.2016 - C-270/15 P
in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - EuZW 2016, S. 709-713
MehrVorträge
Vorträge
06.03.2018
Selektiver Vertrieb und Internetvertrieb – Coty, Asics and beyond: In welchem Umfang sind Händlervorgaben sowie Produkt- und Preisdifferenzierungen möglich?
Workshop „Online-Vertrieb und Kartellrecht“
Mehr21.04.2016
The ECJ’s Judgments in the cement case and its impact on future requests for information
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