Beihilfenrecht soll künftig nicht nur Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, sondern auch dem Wachstum und der Beschäftigung sowie dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dienen.
Vereinfachung, Transparenz, Konzentration aufs Wesentliche, Wachstum und Beschäftigung sowie Kohäsion, das sind die neuen Schlagworte im State Aid Action Plan (Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“), den die Kommission im Juni 2005 vorgestellt hat. Dieser enthält die Leitlinien für eine umfassende Reform des Beihilfenrechts und der Beihilfenverfahren. Die Reform soll sich über die nächsten fünf Jahre erstrecken.
Ziele der Beihilfenrechtsreform
Die Kommission möchte, dass die Beihilfenvorschriften des EG-Vertrags die Mitgliedsstaaten dazu veranlassen, einen Beitrag zur Strategie von Lissabon zu leisten und die Beihilfen so einzusetzen, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft stärken und die Entstehung dauerhafter Arbeitsplätze fördern (mehr Beihilfen für Forschung und Entwicklung, Innovationen und Risikokapital für kleine Unternehmen), den sozialen und regionalen Zusammenhalt sichern und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen verbessern.
Neuerungen im Beihilfenrecht
Dies ist ein neuer Ansatz, da bisher die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Vordergrund stand. Die Kommission möchte auch eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Verfahren erreichen, damit die Vorschriften übersichtlicher werden und weniger Beihilfen notifiziert werden müssen. Zugleich will sie den Entscheidungsfindungsprozess abkürzen.
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Düsseldorf
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01.06.2006
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