Neues Antidiskriminierungsgesetz

Beschreibung

Auch unter dem neuen Namen "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" wird das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf alle unternehmerischen Bereiche, insbesondere die Personalarbeit, haben.

Die Referenten, Herr Dr. Jobst-Hubertus Bauer von Gleiss Lutz Rechtsanwälte und Frau Andrea Raffler von Rechtsanwälte Weiss Walter Fischer Zernin, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht, erläutern u.a.:
 

  • Anwendungsbereich: Wer wird durch das Gesetz geschützt und welche unternehmerischen Bereiche sind betroffen?
  • Ausnahmen: Unter welchen Voraussetzungen sind Ungleichbehandlungen gerechtfertigt?
  • Rechtsfolgen: Welche Ansprüche können bei einer Diskriminierung geltend gemacht werden?
  • Praxistipp: Worauf sollten Sie künftig z.B. bei der Einstellung von Mitarbeitern oder bei Entlassungen achten?
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Munich 00:00 Uhr 17.07.2006
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