Auch unter dem neuen Namen "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" wird das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf alle unternehmerischen Bereiche, insbesondere die Personalarbeit, haben.
Die Referenten, Herr Dr. Jobst-Hubertus Bauer von Gleiss Lutz Rechtsanwälte und Frau Andrea Raffler von Rechtsanwälte Weiss Walter Fischer Zernin, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht, erläutern u.a.:
- Anwendungsbereich: Wer wird durch das Gesetz geschützt und welche unternehmerischen Bereiche sind betroffen?
- Ausnahmen: Unter welchen Voraussetzungen sind Ungleichbehandlungen gerechtfertigt?
- Rechtsfolgen: Welche Ansprüche können bei einer Diskriminierung geltend gemacht werden?
- Praxistipp: Worauf sollten Sie künftig z.B. bei der Einstellung von Mitarbeitern oder bei Entlassungen achten?