Am 1.1.2015 tritt das neue MiLoG in Kraft. Entgegen verbreiteter Annahme betrifft es nicht nur Unternehmen, die bisher unterhalb des Mindestlohns vergütet haben. Viele Fragen stellen sich: Für wen gilt die Neuregelung eigentlich? Wie weit reichen die Ausnahmen? Was gilt für abweichende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen? Wie ändert sich die Dokumentationspflicht für Unternehmen? Welche Risiken bestehen bei der Generalunternehmerhaftung und wie kann man sich dagegen schützen?
Diese und viele weitere Fragen möchten wir in unserem Gesprächskreis Arbeitsrecht: Mindestlohn für alle? – Auswirkungen für Unternehmen diskutieren.
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Stuttgart
00:00 Uhr
21.10.2014
Kompetenz