Das Thema hat große aktuelle Bedeutung nicht nur für die Planungspraxis, sondern auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Praktisch alle Bundesländer haben in den vergangenen Jahren in ihren Raumordnungsplänen Festlegungen zu großflächigen Einzelhandelsbetrieben getroffen. In unterschiedlicher Art und Weise sind diese auf der Ebene der Regionalplanung ausgestaltet und präzisiert worden. Auseinandersetzungen über Möglichkeiten und Grenzen der regionalplanerischen Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe beschäftigen vermehrt die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte. Durch die Ergänzung des § 2 Abs. 2 BauGB haben die raumordnerischen Streitfragen nunmehr auch Bedeutung für das interkommunale Abstimmungsgebot.
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09.05.2007
Kompetenz