Am 11. Juni 2004 hat der Bundesrat dem Europarechtsanpassungsgesetz - EAG Bau zugestimmt. Mit dem Gesetz, das am 20. Juli 2004 in Kraft tritt, erfolgt in erster Linie die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie) in das nationale Planungs- und Baurecht. Die insoweit erforderlichen umfangreichen verfahrensbezogenen Änderungen im Recht der Bauleitplanung werden ergänzt um teilweise grundlegende Neuregelungen im Bereich des Planungsrechts. So hat der Gesetzgeber mit den Änderungen der Zulässigkeitsbestimmungen in den §§ 34 und 35 BauGB sowie im Bereich der Fehlerfolgen und der Planerhaltung aktuelle städtebauliche Fragestellungen aufgegriffen und mit neuen Lösungsmöglichkeiten versehen. Durch die Neuregelungen im Raumordnungsgesetz wird zudem das Recht der überörtlichen Gesamtplanung an die europäischen Richtlinienvorgaben angepasst. Die kommunale Planungspraxis wie auch die Träger der überörtlichen Planung werden hierdurch vor neue rechtliche sowie fachliche Herausforderungen gestellt.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Fachtagung werden die gegenüber dem Regierungsentwurf nochmals veränderten und mit abweichenden Akzenten versehenen Neuregelungen vorgestellt und eingehend erläutert. Darüber hinaus werden Konsequenzen für die örtliche und überörtliche Planung aus Sicht der Kommunen und des Landes sowie erste Erfahrungen und Probleme aus der Praxis der Bauleitplanung erörtert und zur Diskussion gestellt.
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00:00 Uhr
20.09.2004
Kompetenz