Mit dem Kabinettsentwurf zum Strommarktgesetz legt sich die Bundesregierung auf einen Energy-Only-Market fest. Den Bestrebungen aus der Energiewirtschaft, einen Kapazitätsmarkt einzuführen, wird eine ausdrückliche Absage erteilt. Das Strommarktgesetz greift daher auch nur minimalinvasiv in die bestehenden Strukturen des Energiewirtschaftsrechts ein. Was bedeutet dies für das neue Strommarktdesign? Was kann der Energy-Only-Market leisten? Welche Funktionen können und müssen die ergänzenden Instrumente wie die Kapazitäts- und die Netzreserve kurz- bis mittelfristig erfüllen? Wie sehen die spezifischen Vorgaben nach den konkretisierenden Rechtsverordnungen aus? Und welche wirtschaftliche Bedeutung werden diese Instrumente erreichen?
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Veranstaltung
Gesprächskreis Energie
Beschreibung
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Berlin
00:00 Uhr
04.11.2015