Die Große Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geeinigt. Kernstück wird ein sog. „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sein, das insbesondere für das Arbeitsrecht einschneidende Neuerungen mit sich bringen wird. Schon zum 1. August 2006 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Wer sein Unternehmen auf das neue Antidiskriminierungsrecht vorbereiten möchte, muss heute handeln, um nicht morgen gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Die Unternehmen treffen dabei konkrete Handlungspflichten, deren Verletzung weit reichende Folgen von einer unbegrenzten Ersatzpflicht für materielle Schäden über eine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden bis hin zu einem Unterlassungsanspruch von Gewerkschaft und Betriebsrat haben kann.
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19.06.2006
Kompetenz