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BAG: Vereinbarungen, die von Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft gemeinsam unterzeichnet werden, müssen deutlich erkennbar werden lassen, ob die in ihnen enthaltenen Bestimmungen als Tarifvertrag oder als Betriebsvereinbarung gelten sollen
BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 86/07, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 263227
