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BAG: Der Anspruch auf Elternteilzeit kann frühestens zeitgleich mit der Inanspruchnahme der Elternzeit geltend gemacht werden; ein vorzeitiges Verlangen hat keine Rechtswirkung
BAG, Urteil vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2007, 230148
