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Telemedizin im Höhenflug

Was bringt 2021?

Die Ereignisse des Jahres 2020 haben das Angebot und die Nachfrage telemedizinischer Leistungen exponentiell beschleunigt. Doch die grundlegenden Neuerungen für die telemedizinische Versorgung kommen erst im nächsten Jahr: Die obligatorische elektronische Patientenakte, das E-Rezept und eine zunehmende Zahl verordnungsfähiger DiGAs. Nach dem jüngsten Gesetzentwurf des BMG soll die Kategorie der „Digitalen Pflegeanwendungen“ neu eingeführt und Videosprechstunden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden. Auch eine „digitale Identität“ sowie ein sicherer GKV-Messenger Dienst für die digitale Kommunikation von Patienten und Leistungserbringern sind geplant.

Aber lassen sich Qualität und Kontinuität einer telemedizinischen Behandlung tatsächlich wie bei der Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt gewährleisten? Gehört das Leitbild des niedergelassenen Arztes für die telemedizinische Versorgung auf den Prüfstand, der bislang nur in Teilzeit telemedizinisch tätig sein darf? Und welchen Effekt haben die neuesten Reformvorschläge aus dem BMG?

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Webinar 13:30 Uhr 17.12.2020