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Jobst-Hubertus Bauer 65 Jahre

Dr. Jobst-Hubertus Bauer, eine unbestrittene Größe des deutschen Arbeitsrechts, feiert am 4. März seinen 65. Geburtstag. Seit 1975 ist Jobst-Hubertus Bauer Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, seit 1980 Partner.

Unmittelbar nach dem Studium in Freiburg trat Jobst-Hubertus Bauer in die Kanzlei ein, die damals noch weitgehend auf Kartell- und Gesellschaftsrecht ausgerichtet war. Im Zuge eines gesellschaftsrechtlichen Mandats kam er erstmals mit den arbeitsrechtlichen Aspekten einer Umstrukturierung/Betriebsänderung in Berührung. Er erkannte die arbeitsrechtliche Beratung als ebenso interessantes und spannendes wie lukratives Geschäftsfeld und begann mit dem Aufbau einer arbeitsrechtlichen Praxis in der Sozietät, in der inzwischen über 35 Arbeitsrechtler, davon elf Partner tätig sind. Gleiss Lutz avancierte nicht nur zu einer der angesehensten, sondern auch der personell stärksten Arbeitsrechtspraxen in Deutschland.

Jobst-Hubertus Bauer ist seit Jahren unter anderem durch seine Mitgliedschaft in mehreren arbeitsrechtlichen Verbänden und Ausschüssen maßgeblich und aktiv an der Rechtsgestaltung beteiligt. Mehrfach stand er Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages als Sachverständiger bei arbeitsrechtlichen Reformvorhaben zur Verfügung.

Er ist außerdem als renommierter Fachautor bekannt. Seine Veröffentlichungsliste umfasst über ein Dutzend Bücher, 300 Aufsätze, unzählige Rechtsprechungsanalysen und Buchbesprechungen sowie eine Vielzahl von Kommentaren, Gastbeiträgen und Interviews in Tages- und Wirtschaftszeitungen. Sein Standardwerk „Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge“ ist im Jahr 2007 in 8. Auflage erschienen. Er ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), der Zeitschrift ArbR – Arbeitsrecht aktuell, der Arbeitsrechtlichen Praxis – Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (AP) und des beck-online Fachdienstes Arbeitsrecht.

Als Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) repräsentiert Jobst-Hubertus Bauer über 3.000 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Außerdem ist er u. a. Mitglied des DAV-Gesetzgebungsausschusses Arbeitsrecht, des Arbeitsrechtsausschusses der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit fungiert er auch als Geschäftsführer bzw. Justitiar von Arbeitgeberverbänden. Seine Stimme ist im gesamten deutschen Arbeitgeberlager gefragt und geschätzt.

Das Wirken von Jobst-Hubertus Bauer wird am Samstag, 6. März 2010 durch das Überreichen einer im C.H. Beck-Verlag erschienenen Festschrift gewürdigt, an der über 100 namhafte berufliche Wegbegleiter aus Anwaltschaft, Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft mitgewirkt haben.

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