Gleiss Lutz hat für die Mutschler-Gruppe die Genehmigung zur Ansiedlung des Designer Outlet Centers Soltau erstritten. Als Abschluss eines über zehn Jahre laufenden Verfahrens hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Outlet Center nun endgültig bestätigt.
Das aufwendige Verfahren spiegelt die Komplexität des deutschen Planungsrechts wider. Vom Raumordnungsverfahren über die Änderung des Landesraumordnungsprogrammes bis hin zur Bauleitplanung und den baurechtlichen Genehmigungsverfahren hatte das an der Autobahn A7 Hamburg/Hannover geplante Projekt mit zahlreichen Widerständen zu kämpfen. Die benachbarte Gemeinde Bispingen, die ein Konkurrenzvorhaben plante, beklagte jeden einzelnen Schritt des Projekts. Alle gerichtlichen Verfahren wurden jedoch zu Gunsten des Designer Outlet Centers Soltau entschieden. Das OVG Lüneburg hat den Bebauungsplan nun in vollem Umfang bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das Designer-Outlet-Center soll Ende August eröffnet werden. Nachdem das OVG Lüneburg den Sofortvollzug der Baugenehmigung bereits im Februar 2011 bestätigt hatte, stehen die Gebäude bereits kurz vor der Fertigstellung.
Die Mutschler-Gruppe wurde im gesamten Verfahren von Prof. Dr. Christoph Moench (Partner) und Dr. Jan Hennig (beide Berlin) vertreten.
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