Gleiss Lutz hat den Freistaat Sachsen erfolgreich in einem Verfahren vor der Europäischen Kommission betreffend Beihilfen für ein Infrastrukturgroßprojekt vertreten. Die Kommission hat gestern entschieden, dass die öffentlichen Investitionen in Höhe von rund EUR 350 Mio. für die neue Start- und Landebahn Süd des Flughafens Leipzig/Halle als zulässige staatliche Beihilfe anzusehen sind.
Im November 2006 hatte die Kommission eine förmliche Untersuchung eingeleitet. In ihrer gestrigen Entscheidung hat sie die Kapitalinvestition in die Flughafeninfrastruktur nach den „Gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen“ genehmigt.
Der Fall wurde betreut von Dr. Ulrich Soltész (Partner, EU-Beihilferecht, Brüssel).
Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im nationalen und im EU-Beihilferecht tätig.
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