Mandat

Bußgeldbescheid gegen VW im Zusammenhang mit der Dieselthematik: Gleiss Lutz berät Aufsichtsrat der Volkswagen AG

Ein Gleiss Lutz-Team hat den Aufsichtsrat der Volkswagen AG bezüglich des  Bußgeldbescheids der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit der Dieselthematik beraten.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 13. Juni 2018 einen Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Milliarde vor.

Die Volkswagen AG hat die Geldbuße akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren beendet.

Für den Aufsichtsrat der Volkswagen AG war folgendes Gleiss Lutz-Team tätig: Prof. Dr. Michael Arnold (Federführung, Partner), Dr. Vera Rothenburg (Partnerin), Dr. Adrian Bingel (Partner, alle Gesellschaftsrecht, alle Stuttgart) und Martin Hitzer (Partner, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf).

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