Mandat

Premiere vor Unionsgerichten: Gleiss Lutz erreicht für Freistaat Bayern Aufhebung von Beihilferückforderung

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 12.12.2018 einer Klage des Freistaats Bayern stattgegeben. Diese richtete sich gegen die im September 2015 durch die EU Kommission erlassene Rückforderungsentscheidung betreffend (angebliche) Beihilfen auf Grundlage des Milch- und Fettgesetzes. Durch die heutige Entscheidung des EuG wurde der Beschluss der Kommission zu sog. „Milchgüteprüfungen“ in vollem Umfang für nichtig erklärt.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Kommission die Beteiligungsrechte des Freistaates verletzt hatte. Der angefochtene Beschluss war erlassen worden, ohne den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, zu allen Aspekten des Falles Stellung zu nehmen. Insbesondere hatte die Kommission die Finanzierungsquelle und Rechtsgrundlage der Maßnahme nicht eindeutig identifiziert. Das Gericht ist damit der Argumentation von Gleiss Lutz und dem Freistaat Bayern in vollem Umfang gefolgt.

Es handelt sich um die erste Klage des Freistaats vor den Unionsgerichten. Von der Rückforderungsentscheidung war eine große Zahl von bayerischen Molkereien betroffen.

Der Fall wurde von Dr. Ulrich Soltész (Partner, EU-Beihilferecht, Federführung) und Dr. Harald Weiß (EU-Beihilferecht, beide Brüssel) betreut. Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im EU-Beihilferecht, mit einem Schwerpunkt auf der Prozessführung vor den Luxemburger Gerichten, tätig.

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