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Gleiss Lutz erzielt Sieg für unterlegenen Bieter in Grundsatzverfahren vor EU-Gericht

Gleiss Lutz hat ein internationales Bieterkonsortium um die KENUP Foundation in einem Rechtsstreit gegen das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) vor dem Gericht der EU erfolgreich vertreten (Rs. T-76/15).

Das EIT ist eine Einrichtung der EU zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas mit Sitz in Budapest. Es vergibt großvolumige Fördergelder und bestimmt zu diesem Zweck aufgrund aufwändiger Bietverfahren sogenannte Innovationsgemeinschaften (KIC – Knowledge and Innovation Communities). 

Das EIT hatte im Jahr 2014 ein konkurrierendes Konsortium als KIC im Gesundheitssektor ernannt und hierbei die Bewerbung der KENUP zurückgewiesen. KENUP hat diese Entscheidung - welche ein Volumen von über einer halben Milliarde Euro zum Gegenstand hatte - vor dem Gericht der EU angefochten, da seine Bewerbung nicht angemessen berücksichtigt worden war.

In einem bemerkenswert kurzen Urteil ist das Gericht der EU nun der Rechtsauffassung von Gleiss Lutz gefolgt und hat die Entscheidung des EIT aus dem Jahre 2014 aufgehoben. In seinem wegweisenden Urteil stellte das Gericht fest, dass das EIT das Bietverfahren nicht korrekt eingehalten habe, da es sich bei der Bewertung der Bewerbungen in weitem Umfang auf die Bewertung externer Sachverständiger gestützt habe. Das Urteil bedeutet eine entscheidende Verbesserung für den Rechtschutz unterlegener Bieter.

Der Fall wurde von Dr. Ulrich Soltész (Federführung, Partner, EU-Recht und Beihilferecht) und Dr. Harald Weiß (EU-Recht und Beihilferecht, beide Brüssel), betreut. Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im EU-Beihilferecht und im allgemeinen EU-Recht tätig.

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