Arbeitsrecht

Wahlkampf

Die Sommerpause und der Wahlkampf haben dazu geführt, dass seit dem letzten Newsletter keine wesentlichen Gesetzesänderungen mehr in Stellung gebracht wurden. Es existieren jedoch vielfältige arbeitsmarktpolitische Ideen der Parteien für die neue Legislaturperiode. Im Moment sieht es so aus, als würde Deutschland in den nächsten vier Jahren von einer Jamaika-Koalition regiert werden. Abzuwarten bleibt, wie die verschiedenen Programme der Parteien mit Bezug auf das Arbeitsrecht Eingang in die Koalitionsvereinbarung finden werden. Während die CDU/CSU bis 2025 die Vollbeschäftigung erreichen und die Selbstständigkeit erleichtern will, ist es Ziel von Bündnis 90/Die Grünen, eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern sowie einen Anteil von 50% Frauen in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen zu erzielen. Eine „flexible Vollzeit" soll es ermöglichen, die Arbeitszeit um zehn Stunden pro Woche zu reduzieren und wieder zu erhöhen. Des Weiteren sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen gegen sachgrundlose Befristungen aus. Branchenverbindliche Tarifverträge sowie Mindestausbildungsvergütungen sollen eingeführt bzw. gestärkt werden. Demgegenüber will die FDP die Maximalarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche und die Minijob-Grenze auf EUR 530,40 anheben. Sie spricht sich darüber hinaus klar für Leiharbeit und eine Erleichterung der Selbstständigkeit aus. Es bleibt abzuwarten, wer sich mit seinen Forderungen in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen wird.

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