Datenschutz

Der Koalitionsvertrag 2018 – Datenschutzrecht: Harmonisierung, Digitalisierung und Innovation

Welche Änderungen sieht der Koalitionsvertrag in der Gesetzgebung vor?

  • Die großen datenschutzrechtlichen Reformen finden aktuell auf europäischer Ebene statt. Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und auch das Gesetzgebungsverfahren der sogenannten E-Privacy-Verordnung nähert sich seinem Abschluss. Den verbliebenen Spielraum möchte die Bundesregierung nutzen, um das Interesse der Bürger an der Vertraulichkeit und Sicherheit ihrer Daten mit dem Interesse einer digitalen und innovativen Wirtschaft an der Verkehrsfähigkeit und Nutzbarkeit dieser Daten in einen Ausgleich zu bringen.
  • Unter anderem soll die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz geprüft werden. Außerdem will man einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen schaffen, der für deutschlandweit verbindliche Entscheidungen sorgen und damit Rechtssicherheit im Bereich digitaler Geschäftsmodelle schaffen soll. In Planung ist auch eine Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes, um digitale Mobilitätsangebote zu ermöglichen. Für das autonome Fahren soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Unternehmen?

  • Die umfassende Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ist ein Dauerbrenner der deutschen Politik; entsprechende Gesetzesvorhaben scheiterten bereits zwei Mal. Handlungsbedarf besteht ohne Zweifel; die aktuelle, eher rudimentäre Vorschrift im Bundesdatenschutzgesetz, die 2009 vor dem Hintergrund eines „Datenschutzskandals“ hastig als „Übergangslösung“ eingeführt und seither beibehalten wurde, gilt allgemein und zurecht als missglückt. Auch sind die im Koalitionsvertrag konkret angesprochenen Themen Umgang mit privat genutzter Firmentechnik und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter im Zusammenhang mit digitalen Arbeitsprozessen wie der E-Akte sicher regelungsbedürftig. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Große Koalition diesmal die Kraft findet, allen widerstreitenden Ansichten und Interessen zum Trotz ein Gesetzgebungsverfahren zum Beschäftigtendatenschutz zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
  • Interessant ist das Versprechen, zur Förderung von digitalen, innovativen Geschäftsmodellen einen Datenschutz-Ansprechpartner für Unternehmen zu schaffen, mit dessen Hilfe „deutschlandweit geltende Entscheidungen“ zu Datenschutzfragen sollen eingeholt werden können. Die Zersplitterung der in der Länderzuständigkeit liegenden Datenschutzaufsicht in Deutschland stellt nicht nur für kleine und junge Unternehmen ein erhebliches Problem und international einen Wettbewerbsnachteil dar. Leider schweigt sich der Koalitionsvertrag zu der Frage aus, wie ein solches Vorhaben vor dem Hintergrund der föderalen Struktur Deutschlands und der europarechtlich abgesicherten Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in die Tat umgesetzt werden könnte.
  • Auch bei dem für die deutsche Automobilindustrie besonders wichtigen Thema des autonomen Fahrens belässt es der Koalitionsvertrag bei der Ankündigung einer Regelung ohne zu verraten, wie die großen Konflikte z.B. um das Nutzungsrecht an den anfallenden Daten oder um Haftungsfragen aufgelöst werden sollen. Offen bleibt auch, ob von der angestrebten „Digitalisierung“ des Personenbeförderungsgesetzes auch Geschäftsmodelle wie UBER profitieren könnten, die sich bisher aufgrund der restriktiven Rechtslage in Deutschland kaum entfalten konnten

 

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