„involved in some of the highest profile state aid cases resulting from the financial crisis“

IFLR 1000, 2012

Subventionen und Beihilfen

Fragestellungen aus dem Förder- und Beihilferecht sind meist komplex und erfordern umfassende Expertise der Berater – Gleiss Lutz verfügt über entsprechende Spezialisten, die bei originären beihilferechtlichen Mandaten begleiten. Häufig greifen bundes-, landes-, kommunal- und europarechtliche Regelungen ineinander. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der beihilferechtlichen Beratung im Zusammenhang mit größeren Investitionsvorhaben: Hier sind insbesondere das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Steuerrecht und das EU-Recht eng miteinander verzahnt. Als Full Service-Kanzlei verfügt Gleiss Lutz auch hier über die nötigen Spezialisten und bietet Beratung „rund um die Beihilfe“ aus einer Hand.

Antragssteller

Als Antragssteller verhandeln Unternehmen mit den nationalen Förderstellen über verschiedene Beihilfemöglichkeiten. Gleiss Lutz berät und unterstützt hier umfassend bei der rechtlichen Gestaltung: Wir entwickeln aus der Vielzahl vorhandener Förderprogramme ein Beihilfepaket, das die jeweils vorgegebenen Förderquoten maximal ausschöpft und dabei individuell auf den Business Case unserer Mandanten zugeschnitten ist. Gegenüber den nationalen Förderstellen stimmen wir die Zuwendungsbescheide und -verträge ab. Selbstverständlich begleiten und koordinieren wir auch das Verfahren vor der Europäischen Kommission bei der Anmeldung und Genehmigung der Beihilfen.

Rückforderungsansprüche

Sehen sich Unternehmen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, so vertreten wir vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Angesichts der üblichen langen Prozessdauer bemühen wir uns dabei nach Möglichkeit um eine gütliche Einigung. Wir beraten bereits im Vorfeld einer Rückforderung bei der Entwicklung von Strategien, um unseren Mandanten die empfangenen Beihilfen zu sichern.

Unternehmenstransaktionen

Gemeinsam mit Anwälten aus dem Bereich M&A begleiten wir bei Unternehmenstransaktionen: Sollte z. B. das Unternehmen, das erworben werden soll, Beihilfen empfangen haben, droht das Risiko, beihilferechtliche Probleme (z. B. Rückforderungsansprüche, aber auch die Verpflichtung zur Beachtung beihilferechtlicher Auflagen) „einzukaufen“. Hier prüfen wir im Rahmen der Due Diligence die Zielgesellschaft gerade auch auf beihilferechtliche Probleme und entwickeln Lösungen, diese Risiken vertraglich oder im Wege von Verhandlungen mit den Förderstellen abzufedern.

Konkurrentenklagen

Unternehmen fühlen sich häufig durch die Subventionierung ihres Wettbewerbers benachteiligt. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Konkurrentenklagen vor den nationalen Gerichten sowie bei Beschwerden vor nationalen Behörden und der Europäischen Kommission.

Verfahren vor der Europäischen Kommission

Immer öfter geraten Beihilfeempfänger ins Visier der Europäischen Kommission. Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor der Kommission und den Gemeinschaftsgerichten in Luxemburg.

Internationales Antisubventionsrecht

Das Internationale Antisubventionsrecht wird immer wichtiger. Wir begleiten in Verfahren vor der Europäischen Kommission, zum Beispiel, wenn Unternehmen durch subventionierte Importe aus Nicht-EU-Staaten geschädigt werden. Daneben informieren wir über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich WTO/GATT.

Privatisierungen

Privatisierungen (PPP), aber auch jeder sonstige Leistungs- oder Lieferungsvertrag mit der öffentlichen Hand bergen das Risiko einer verdeckten, unerlaubten Beihilfe. Hier helfen wir gemeinsam mit unseren Anwälten aus dem PPP-Bereich, Privatisierungsverfahren und -verträge „beihilfefest“ zu gestalten. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Vergaberechtsexperten zusammen.

Unternehmen in der Krise

Unternehmen in der Krise sind häufig mit subventionsrechtlichen Fragen konfrontiert. Diesen kommt die langjährige Erfahrung von Gleiss Lutz in diesem Bereich zugute. In der Finanzkrise waren wir bei den wichtigsten Fällen mit dabei. Wir analysieren, welche Risiken einer Rückforderung von gewährten Subventionen in der Krise drohen und wie sich diese identifizieren und vermeiden lassen. Ebenso beraten wir zu Möglichkeiten öffentlicher Finanzierungsmittel, d. h. zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sowie zu Mitteln aus Konjunkturpaketen. Auch Unternehmen in der Krise profitieren vom Full Service-Ansatz der Kanzlei. So arbeiten unsere Beihilferechtsexperten bei Restrukturierungen u. a. eng mit der kapitalmarktrechtlichen Praxis sowie unseren Anwälten aus dem Restrukturierungsbereich zusammen, um den betroffenen Unternehmen Beratung aus einer Hand zukommen zu lassen.
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