„… führende Kanzlei für Prozesse u. Schiedsverfahren“

JUVE Handbuch 2010/2011

Produkthaftung

Gleiss Lutz verfügt im Produkthaftungsrecht über jahrzehntelange Erfahrung. Dies gilt insbesondere für alle Fragen rund um Produktwarnungen und Produktrückrufe. So hat Gleiss Lutz unlängst den „Pflegebettenfall“, die bislang wichtigste Entscheidung des BGH zu Rückruffragen, erstritten. Wir unterstützen regelmäßig nationale sowie internationale Unternehmen mit Produkthaftungsfällen in der Kommunikation mit Verbrauchern und Behörden. Dies reicht von der rechtlichen Analyse, welche Maßnahmen geboten sind, bis zur Beratung, wie Warnungen und Rückrufe rechtlich korrekt formuliert werden. Dabei haben wir nicht nur das Produkthaftungs-, sondern auch das Produktsicherheitsrecht im Blick. Zudem beraten wir deutsche Unternehmen, die im Ausland von einem Produkthaftungsfall betroffen sind.

Prozessführung in Produkthaftungsfällen

Die Prozessführung in Produkthaftungsfällen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir vertreten Unternehmen, die wegen angeblicher Produktfehler auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Bei Prozessmandaten mit Auslandsbezug profitieren Mandanten von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit auf Produkthaftung spezialisierten Kanzleien weltweit (insbesondere den USA). Weiter verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit Regressprozessen in der Lieferkette (Ersatz von Rückruf- und sonstigen Kosten eines Produkthaftungsfalles). Im Vorfeld eines Prozesses unterstützen wir Unternehmen beim Ausloten der Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Darüber hinaus unterstützen wir bei Mediationen in Produkthaftungsfällen.

Warnungen und Rückrufe

Produktwarnungen und Rückrufe sind für Unternehmen kein Alltagsgeschäft. Wir kennen den Zeitdruck, der mit solchen Fällen verbunden ist. In enger Zusammenarbeit mit Fachleuten in den Unternehmen analysieren wir die Lage und begleiten den gesamten Prozess. Dazu zählt auch die Beratung zum Umgang mit Medien und Behörden und schließt die Abwehr von Angriffen wegen angeblich versäumter Rückrufe und Warnungen ein. Weiter unterstützen wir aktiv bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, die aus Warn- und Rückrufaktionen folgen.

Beratung/Vertragsgestaltung

Viele Produkthaftungsfälle können durch Beratung im Vorfeld vermieden werden. Wir beraten Unternehmen deshalb bereits bei der Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen mit Zulieferern und Kunden. Dies schließt die Beratung beim Abschluss von Entwicklungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen mit ein. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei Bedarf bei der Gestaltung von Prospekten und Gebrauchsanleitungen.

Branchen

Wir beraten und vertreten Unternehmen aus allen Branchen. In einigen Branchen haben wir besonders umfassende Expertise und Erfahrung: Automobilindustrie, Investitionsgüter/Anlagenbau, Medizinprodukte, Arzneimittel/Pharma, Elektronik, Lebensmittel, Handel.

Compliance

Die rechtliche Optimierung interner Abläufe und Prozesse im Bereich Qualitätssicherung kann Produkthaftungsfälle verhindern. Hier unterstützen wir Unternehmen zunächst mit einer Bestandsaufnahme und zeigen dann, wie erkannte Optimierungsmöglichkeiten aus rechtlicher Sicht umgesetzt werden können. Dies umfasst auch die Ausarbeitung oder Optimierung eines internen QM-Handbuchs.
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Ansprechpartner

Dr. Wolf von Bernuth
Maybachstraße 6
70469 Stuttgart
T +49 711 8997-353
E wolf.bernuth@gleisslutz.com