„by far the strongest capabilities in the market“
Legal 500, 2011
Kartellrecht
Gleiss Lutz begleitet die Entwicklung des Kartellrechts von der ersten Stunde an: Die Kanzlei ist seit über 60 Jahren national und international an allen maßgeblichen Entwicklungen und Verfahren in diesem Rechtsgebiet beteiligt. Unsere Mandanten profitieren von unserer beispiellosen Erfahrung ebenso wie von unseren langjährigen Beziehungen zu den zuständigen Behörden. Dies macht unsere Praxis zu einer der führenden in Deutschland und Europa.
Fusionskontrolle
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der konzeptionellen Planung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit. Damit Transaktionen zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, verhandeln wir kompetent und sachlich und erarbeiten praktische und kreative Lösungen, die sowohl rechtliche und wirtschaftliche als auch politische Aspekte mit einbeziehen. Bei der Durchführung und Koordinierung von Mehrfachanmeldungen (Multiple Filings) in verschiedenen Jurisdiktionen prüfen wir für unsere Mandanten weltweit kartellrechtliche Anmeldepflichten und führen zusammen mit unserem internationalen Kanzleien-Netzwerk die notwendigen Verfahren durch.
Bußgeldverfahren
Im Bereich der Bußgeldverteidigung genießt Gleiss Lutz einen herausragenden Ruf und war gerade in den letzten Jahren an nahezu allen großen deutschen und europäischen Verfahren maßgeblich beteiligt. Mit der Beteiligung an den ersten beiden Settlement-Verfahren im europäischen Kartellrecht hat Gleiss Lutz Pionierarbeit geleistet und empfiehlt sich damit für zukünftige Verfahren dieser Art. Unser internationales Netzwerk stellt sicher, dass wir unsere Mandanten auch bei koordinierten Durchsuchungsaktionen mehrerer Kartellbehörden in einer Vielzahl von Ländern schnell und effektiv vor Ort begleiten können. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erarbeitung einer grenzüberschreitenden Verteidigungsstrategie und bereiten gegebenenfalls die Einreichung von Kronzeugen-Anträgen vor. Auch in der gerichtlichen Anfechtung von Bußgeldentscheidungen der Behörden nimmt Gleiss Lutz eine führende Stellung ein. Unsere Anwälte treten regelmäßig vor europäischen und deutschen Gerichten auf. Sie waren und sind an wesentlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des deutschen Bundesgerichtshofs als Prozessvertreter beteiligt.
Schadensersatzverfahren („follow-on-Klagen“)
Gleiss Lutz hat die Entwicklung des „private enforcement“ insbesondere in Deutschland von Beginn an begleitet und hat in diesem in Europa noch sehr jungen Rechtsgebiet bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt. In eingespielten Teams unterstützen wir Mandanten auch grenzübergreifend und beraten gegebenenfalls in Kooperation mit unserem internationalen Netzwerk zu den nationalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten der EU, der USA und anderer wesentlicher Gerichtsbarkeiten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die außergerichtliche Beilegung von Schadensersatzforderungen und die Verteidigung gegen Schadensersatzklagen. Bei Bedarf arbeiten wir regelmäßig mit einer Auswahl der renommiertesten Ökonomen zusammen.
Compliance
Um kartellbehördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Compliance-Programme und helfen, diese im Unternehmen zu implementieren. Wir führen präventive „Kartellrechts-Audits“ durch und machen Mitarbeiter in Seminaren oder in auf die spezifischen Bedürfnisse des Mandanten abgestimmten Online-Schulungen kartellrechtlich fit. Bei Pflichtverletzungen des Managements beraten wir umfassend zur Deckung und Einstandspflicht von D&O-Versicherungen.
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Kartellrechtsrelevante Vereinbarungen mit anderen Untenehmen
Wir beraten insbesondere beim Abschluss von sogenannten „horizontalen“ Vereinbarungen mit Wettbewerbern sowie bei „vertikalen“ Vereinbarungen mit Zulieferern oder Abnehmern und stellen im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen „Selbstveranlagung“ sicher, dass die kommerziellen Ziele des Mandanten kartellrechtskonform erreicht werden. Unsere Anwälte haben über viele Jahre hinweg umfassendes Know-how bei Vertriebsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Spezialisierungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Joint Ventures etc. erworben. Unsere Beratung zeichnet sich dabei durch branchenspezifisches Know-how insbesondere in den Bereichen Automobile, Chemie, Gesundheit, Maschinenbau, Medien, Lebensmittel, Pharma, Rohstoffe, Verbrauchsgüter und Versicherungen aus.
Weltweite Beratung
Bei Mulitiple Filings in der Fusionskontrolle, bei internationalen Bußgeldverfahren oder bei Schadensersatzklagen mit US-Bezug begleiten wir unsere Mandanten weltweit. Dabei greifen wir auf ein bewährtes internationales Netzwerk zurück, das sich durch höchste Flexibilität auszeichnet. Wir pflegen enge Kontakte zu Kanzleien in der ganzen Welt, die als führende Kartellrechtspraxen anerkannt sind. Ganz nach Bedarf stellen wir so in Absprache mit unserem Mandanten das jeweils beste globale Team zusammen.
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Ansprechpartner
Dr. Ingo Brinker
Karl-Scharnagl-Ring 6
80539 München
T +49 89 21667-212
E ingo.brinker@gleisslutz.com
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