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Ihr Karriereweg bei Gleiss Lutz ist kein Trampelpfad durch einen Willkür-Dschungel.

Unser oberstes Gebot heißt Transparenz. Von Anfang an wird Ihnen ein Partner als Tutor aus dem Fachgebiet zugeordnet, für das Sie sich entschieden haben. Zusätzlich begleitet Sie in der ersten Zeit ein Kollege oder eine Kollegin aus den Reihen der jungen Anwälte als "Pate" und hilft Ihnen bei den alltäglichen Fragen. In den ersten zwei Jahren Ihrer Tätigkeit wechseln Sie nach Möglichkeit einmal den Tutor an ihrem Standort. Zudem rotieren Sie für die Dauer von drei bis sechs Monaten innerhalb Ihres Fachgebietes an einen anderen Standort. Nach einem Jahr wird über Ihre Aufnahme auf den Briefbogen entschieden, nach drei Jahren über Ihre Aufnahme als stimm- und tantiemeberechtigter assoziierter Partner. Nach fünf Jahren steht die Entscheidung über die Vollpartnerschaft an. Als unabhängige deutsche Sozietät treffen wir unsere Partnerentscheidungen selbst.




Auslandsaufenthalte

Nach Ihrer Aufnahme als assoziierte Partnerin/assoziierter Partner, steht für Sie das so genannte Secondment ins Ausland an – selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Ein Aufenthalt von in der Regel drei bis sechs Monaten bei einem unserer Allianzpartner oder einer befreundeten Kanzlei, beispielesweise in UK oder den USA, vermittelt Ihnen wertvolle Erfahrungen. Sie lernen ein anderes Rechtssystem kennen, machen Erfahrungen mit einer anderen Arbeitskultur und legen den Grundstein für ein internationales, persönliches Netzwerk. Wir richten uns bei der Entsendung soweit möglich nach Ihren Wünschen. Unser Ziel ist es, möglichst alle assoziierten Partner einmal ins Ausland zu entsenden. Seit dem Beginn dieses Programms haben wir über 60 Secondments durchgeführt – von Los Angeles über New York und London bis nach Tokio.




 


Arbeitsbelastung und Flexibilität

Wer als Anwältin oder Anwalt Erfolg haben und zum Nutzen des Mandanten tätig sein will, arbeitet überdurchschnittlich viel. Als Einzelkämpfer oder in einer kleinen Kanzlei ebenso wie in Großkanzleien. Eine 40-Studenwoche können wir Ihnen deshalb nicht versprechen. Immer wieder werden Sie Zeiten hoher Arbeitsbelastung erleben. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Freiräume zu nutzen. Bei uns gibt es deshalb keine Kernarbeitszeit und keine Anwesenheitspflicht. Wenn Sie tagsüber etwas erledigen müssen, können Sie dies selbstverständlich tun. Der eine fängt gerne frühmorgens an, der andere arbeitet lieber spätabends. In Absprache mit Ihren Kolleginnen und Kollegen können Sie Ihre Arbeitszeit so gestalten, wie es für Sie (und Ihre Familie!) am besten passt, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Und noch etwas: Wir erfassen zwar die Zeiten, die für ein Mandat aufgewendet werden. Unsere Anwälte kennen aber keine Produktivitätsvorgabe nach "billable hours". Ob Sie sich also in ein juristisches Problem tief hineinbohren müssen, berufliche Weiterbildung betreiben oder Engagement für die Sozietät zeigen – die nötige Zeit wird Ihnen gegeben. Auch das ist Flexibilität.

Ebenso sieht es mit Teilzeitmodellen aus. Diese sind für uns keine Zukunftsmusik, sondern werden längst erfolgreich im Alltag praktiziert. Bei Gleiss Lutz arbeiten sowohl Mitarbeiter als auch Partner in Teilzeit.


Gleiss Lutz & Familie

Zusätzlich und unabhängig von Teilzeitvereinbarungen haben wir für alle juristischen Mitarbeiter einen Kinderbetreuungsservice eingerichtet. Über die pme Familienservice GmbH können Beratungsleistungen, die Vermittlung von Betreuungseinrichtungen und Betreuungspersonen sowie die Bereitstellung von kurzfristig verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten für Kinder abgerufen werden. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieses Service übernimmt die Kanzlei.