Patentrecht ist ein traditioneller Schwerpunkt der IP-Praxis von Gleiss Lutz. Die Wurzeln unserer Patentpraxis liegen in der pharmazeutischen Industrie; heute erstreckt sich unsere Beratung und Prozessführung auf alle technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete, insbesondere auch Chemie, Biotechnologie, Informationstechnik, Medizintechnik, Verfahrenstechnik, Fahrzeugbau, Halbleitertechnologie, Elektronik und Maschinenbau.
Für unsere Prozesstätigkeit sind wir bekannt. Sie ist, in nationalen und in internationalen Patentstreitigkeiten, ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Patenten oder auch bei der Abwehr von Angriffen der Wettbewerber. Bundesweit treten wir in Patentverletzungsprozessen, Verfügungsverfahren, Vindikationsklagen oder präventiven Feststellungsklagen vor allen einschlägigen Gerichten auf, insbesondere vor den in der Praxis wichtigsten Patentstreitkammern in Düsseldorf. Darüber hinaus sind wir (in Zusammenarbeit mit Patentanwälten) in Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vor dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patent- und Markenamt in München tätig. Auch die außergerichtliche Streitbeilegung spielt im Bereich des geistigen Eigentums eine zunehmende Rolle; wir vertreten Mandanten in internationalen und nationalen Schiedsverfahren.
Regelmäßig sind wir befasst mit der strategischen Planung und Koordinierung von grenzüberschreitenden Verfahren in Europa sowie der Abstimmung mit Parallelverfahren in anderen Jurisdiktionen, wie insbesondere den USA. Dabei nutzen wir gegebenenfalls die im Ausland bestehenden Möglichkeiten der Beweisbeschaffung (saisie contrefaçon in Frankreich und Belgien, disclosure examination in England, pre-trial discovery in den USA, etc.) auch für Patentstreitigkeiten in Deutschland. Wir verfügen über ein Netzwerk erstklassiger Patent- und IP-Rechtsanwälte in ganz Europa, den USA und anderen wichtigen Jurisdiktionen, mit denen wir erfolgreich und effizient zusammenarbeiten. Da wir eine unabhängige, nicht-fusionierte Kanzlei sind, können wir bei der Auswahl der lokalen Berater den Wünschen des Mandanten und den besonderen Erfordernissen des Falles Rechnung tragen.
Als transaktionserfahrene Wirtschaftskanzlei wissen wir nicht nur, wie man technische Schutzrechte durchsetzt, sondern auch, wie man sie kommerzialisiert, z. B. im Rahmen von Lizenzprojekten, Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Joint-Venture-Verträgen, Besicherung und Übertragung von Schutzrechten oder von Know-how. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung in der aktiven Gestaltung aller Spielarten des Technologietransfers. Als auch für besondere kartellrechtliche Expertise bekannte Kanzlei beziehen wir dabei kartellrechtliche Aspekte von Anfang an in die Beratung ein, um Unwirksamkeits- und Bußgeldrisiken auszuschließen. Selbstverständlich prüfen und bewerten wir die Schutzrechts- und Lizenzsituation auch im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Private-Equity-/Venture Capital Placements. Unseren Mandanten kommt dabei zu Gute, dass sie auf die personellen und fachlichen Ressourcen einer „full service“ Kanzlei zugreifen können.
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