Gleiss Lutz ist seit mehr als fünfzig Jahren im Kartellrecht tätig. Zunächst im Rahmen der Dekartellierungsdiskussion, danach unter den Regimen des deutschen und des EG-Kartellrechts. Seit 1963 ist die Sozietät in Brüssel präsent und hat die Ausgestaltung des europäischen Rechts maßgeblich mitgeprägt. Wir verbinden die Erfahrung der ersten Stunde mit der Begeisterung für aktuelle Probleme und innovative Lösungen. Man kennt uns als Verfasser von Kommentaren und anderen Publikationen, die häufig völlig neue Wege beschreiten. Der Gesetzgeber sucht nicht selten unseren Rat.
Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen aber natürlich unsere Mandanten. Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Konstellationen, bei denen kartellrechtliche Regelungen von Bedeutung sein können: Von der Fusionskontrolle über die Vertretung in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren bis zur strategischen Beratung neuer Unternehmenskonzepte. Geschätzt werden nicht nur unsere rechtliche Expertise sondern auch Branchenkenntnisse, die wir seit der Gründung von Gleiss Lutz sammeln, kumulieren und an die jüngeren Mitglieder unseres Kartellrechtsteams weitergeben.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der konzeptionellen Planung und der anschließenden Durchführung von Fusionskontrollverfahren: in Deutschland, der Europäischen Union, weltweit - und das seit dem ersten Tage. Damit verbinden sich Mandate, die für die Entwicklung der Fusionskontrolle in Deutschland wie in der EU von zentraler Bedeutung waren. Hinzu gekommen ist in den letzten Jahren die Koordinierung von Verfahren nach den immer zahlreicher werdenden Fusionskontrollregimen, die auf der ganzen Welt durchgeführt werden müssen. Wir verfügen über ein Netz erfahrener Anwaltskanzleien, mit denen wir erfolgreich und effizient zusammenarbeiten.
Hinzu kommt die Vertretung in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren sowie in Kartellprozessen. Allein in den letzten Jahren waren Anwälte des Kartellrechtsteams von Gleiss Lutz in mehr als 30 Bußgeldverfahren tätig. Damit verbinden sich leading cases wie zum Beispiel das EuGH-Urteil "Continental Can".
Effizienz und Internationalität haben bei Gleiss Lutz oberste Priorität. Die Arbeit mit ausländischen Mandanten gehört zu unserem Alltag. Diese schätzen es, dass alle Mitglieder des Teams in mindestens einer anderen Jurisdiktion als der deutschen studiert oder gearbeitet haben.
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