Zur Beratung im Immobilienrecht gehört bei Gleiss Lutz die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Bauträgerverträgen zum Erwerb von Immobilien, und zwar sowohl Immobilien zur Projektentwicklung und Weiterveräußerung als auch Bestandsimmobilien. Wir bieten eine umfassende öffentlich-rechtliche Beratung bei Grundstücken zur Projektentwicklung, die alle Aspekte des Planungs-, Umweltschutz- und Denkmalschutzrechts einschließt. Dazu zählt auch die Übernahme der grundbuchrechtlichen Neuordnung und Gestaltung der Finanzierung, die Betreuung bei der Durchführung der Bebauung, insbesondere beim Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Werkverträgen aller Art, insbesondere Generalunternehmerverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtliche Betreuung aller Formen der Verwertung und Verwaltung, vor allem beim Abschluss von Kauf- und Bauträgerverträgen, von Mietverträgen sowie Facility-Management-Verträgen. Spezialisiert sind wir darauf, die dargestellten Schritte gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich zu optimieren.
Von besonderer Bedeutung ist die Betreuung von Immobilientransaktionen, zu denen auch die Immobilien-Due-Diligence gehört. Ebenso arbeiten wir an M&A-Transaktionen für den Bereich Immobilienrecht unterstützend mit.
Zusammen mit unseren Kollegen aus dem Bereich Prozessführung sind wir auch die richtigen Partner, wenn Probleme nicht anders als durch Verfahren vor staatlichen und Schiedsgerichten oder durch selbständige Beweisverfahren gelöst werden können.
Zum Gleiss Lutz-Team gehören auch zwei erfahrene Notare.
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