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"... führende Kanzlei im Öffentlichen Wirtschaftsrecht ..."
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008
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"Gleiss Lutz fields highly experienced and well-resourced teams in all areas of public and administrative law ... "
Legal 500, 2007
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"... top quality team offers outstanding expertise to clients in a broad public law practice"
Chambers Europe 2007
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Das Öffentliche Recht hat bei Gleiss Lutz traditionell eine starke Bedeutung. Kaum eine andere große Wirtschaftskanzlei verfügt über eine vergleichbare Kompetenz in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Unsere Beratung erstreckt sich von der öffentlich-rechtlichen Projektentwicklung über das Fachplanungs-, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht allgemein bis hin zum Energiewirtschafts-, Beihilfe-, Vergabe-, Gesundheits- und Amtshaftungsrecht.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Betreuung von Projektentwicklungen, wie die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben/FOCs sowie die Errichtung von Wohnanlagen: In enger Zusammenarbeit mit den immobilienrechtlichen Partnern der Sozietät begleiten wir Investoren bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechtes, insbesondere bei raumordnungsrechtlichen Fragen, Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, städtebaulichen Verträgen mit Gemeinden sowie der Beratung im Baugenehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Eng damit verbunden, aber auch von selbstständiger Bedeutung, ist dabei das Umweltrecht: Hier verfügen unsere Partner über langjährige Erfahrung, gerade und vor allem im Umgang mit Behörden, Fachplanern sowie -gutachtern.
Ziel unserer Beratung ist dabei grundsätzlich die Konfliktvermeidung. Wir verfügen aber auch über große Erfahrung im Bereich der Prozessführung, gerade auch vor dem Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht. Ein anderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren: Verbände, aber auch der Gesetzgeber selbst, greifen häufig auf unsere Expertise zurück, wenn es darum geht, einen Gesetzesentwurf zu begutachten oder zu gestalten.
Unsere Mandanten kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft – vom mittelständischen Betrieb bis zum DAX-notierten Unternehmen, aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus beraten wir auch die Öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden und andere Körperschaften, aber auch die Europäische Kommission) sowie zahlreiche Verbände zu den verschiedensten Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.
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