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Subventionen/Beihilfen Druckeni18n:MAIL

"Gleiss Lutz has a wonderful state aid practice - I don't think any firm could hold a candle to their state aid work"
Chambers Europe 2008
"Eine führende Beihilfepraxis ..."
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008
"... häufig empfohlen"
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2006/2007

Fragestellungen aus dem Förder- und Beihilferecht sind meist komplex. In der Regel greifen bundes-, landes-, kommunal- und europarechtliche Regelungen ineinander. Dies erfordert einen fach- und standortübergreifenden Ansatz, denn eine umfassende Beratung ist nur im Team möglich. Aus diesem Grund stehen bei Gleiss Lutz Spezialisten aus den verschiedenen Rechtsgebieten als Ansprechpartner zur Verfügung, die über eine langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Förder- und Beihilferechts verfügen. Dieses Team wird bei Bedarf verstärkt durch weitere Anwälte von Gleiss Lutz oder aus einer unserer internationalen Partnerkanzleien.

Als Antragsteller verhandeln Unternehmen mit den Behörden über verschiedene Fördermöglichkeiten. Gleiss Lutz berät sie hierbei und unterstützt sie umfassend bei der Entwicklung eines Beihilfemodells, welches optimal auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten ist.

Sieht sich ein Unternehmen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, so vertreten wir dieses vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Fühlt sich ein Unternehmen durch die Subventionierung eines Wettbewerbers benachteiligt, unterstützen wir es bei Konkurrentenklagen vor den nationalen Gerichten und bei Beschwerden vor nationalen Behörden und der Europäischen Kommission.

Auch das Internationale Antisubventionsrecht wird immer wichtiger. Wir begleiten unsere Mandanten in Verfahren vor der Europäischen Kommission, zum Beispiel wenn das Unternehmen durch subventionierte Importe aus Nicht-EU-Staaten geschädigt wird.


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