Beginnend mit der Entwicklung eines Produktes sorgt Gleiss Lutz in Zusammenarbeit mit den Fachleuten unserer Mandanten dafür, dass die Anforderungen der Produkthaftung beachtet und dazu eingesetzt werden, den Qualitätsstandard der Produkte zu erhöhen. Wir definieren den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, beraten beim Abschluss von Entwicklungsverträgen, gestalten die Zulieferbeziehungen und nehmen Einfluss auf die produkthaftungsrechtliche Darbietung des Produktes. Auf Wunsch kombinieren wir diese Beratung mit einer rechtlichen Risikoanalyse und Vorschlägen für die Versicherung.
Wir wissen, wie sehr die Reputation eines Unternehmens von seinem Umgang mit Produkthaftungsfragen geprägt wird. Deshalb orientieren wir unsere Beratung an der praktischen Kommunikation im Markt, z. B. bei der Gestaltung von Bedienungsanleitungen, aber auch bei der Information über Rückrufe.
Werden Unternehmen mit Anfragen von Behörden konfrontiert oder mit haftungsrechtlicher Inanspruchnahme von Verbrauchern wegen behaupteter Produktfehler, begleiten wir alle notwendigen Aktivitäten. Die Organisation von Warnungen und Rückrufen aller Art gehört zu unseren Aufgaben, wobei wir darauf achten, dass alle Maßnahmen den Ruf des Unternehmens so wenig wie möglich beeinträchtigen. Kommt es zum Prozess, pflegen wir die intensive Zusammenarbeit mit den technischen Fachleuten unserer Mandanten und, wenn notwendig, mit externen Gutachtern. Dabei kommt uns unsere langjährige Branchenkenntnis, insbesondere der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer sowie in den Bereichen Elektronik, Lebensmittel, Arzneimittel und Bedarfsgegenstände aller Art, zu Gute. Für die Produkthaftungsrechtler bei Gleiss Lutz ist es selbstverständlich, auch die internationalen Ausstrahlungen von Produkthaftungsfällen verantwortlich zu begleiten.
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