Hinter dem Schlagwort von der Privatisierung öffentlicher Aufgaben verbergen sich eine Vielzahl komplexer rechtlicher Gestaltungen, von der "formellen" Privatisierung durch die Umwandlung eines Eigenbetriebs oder einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine privatrechtlich verfasste GmbH oder AG bis hin zur "materiellen" Privatisierung, der Überantwortung einer bislang öffentlichen Aufgabe an den Markt. Dieses Spektrum wird durch eine Fülle von Varianten gemischtwirtschaftlicher Kooperationen, Public Private Partnerships und der Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ergänzt.
Jede Variante wirft eine Fülle rechtlicher Probleme auf – vom öffentlichen Haushalts- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeits- und Vergaberecht. Stets zu beachten sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Gleiss Lutz trägt mit einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe "Privatisierung/Public Private Partnerships" der Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit von Juristen verschiedener Fachgebiete Rechnung.
Unsere Erfahrung erstreckt sich von der formellen Privatisierung über die Veräußerung von Stadtwerksbeteiligungen bis hin zur Konzeption und Strukturierung innovativer Modelle zur Einbeziehung Privater in die öffentliche Aufgabenerfüllung, etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Gleiss Lutz hat Bieterverfahren zur Privatisierung öffentlicher Ver- und Entsorgungsunternehmen rechtlich begleitet und die Gründung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen gestaltet.
Die Einbeziehung von Juristen der Transaktionspraxis ermöglicht die Bearbeitung großer und größter Mandate. Gleiss Lutz ist in großem Umfang auch für ausländische Bieterunternehmen tätig, die beim Markteintritt in bislang regulierte und öffentlich-rechtlich geprägte Wirtschaftsbereiche beraten werden.
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